Kommission für den Berner Umwelt-Forschungspreis |

Das Verhältnis von Mensch und Natur wird heute durch wachsende Umweltprobleme geprägt. Als Reaktion auf die Umweltproblematik sind Umweltethik und Umweltpolitik entstanden - Phänomene, die die bewegliche Beziehung zwischen Mensch und Natur spiegeln.
Das Verhältnis Mensch-Natur ist einem stetigen Wandel unterworfen. Wechselnde Umstände bestimmen die fragile Beziehung. Die Menschen haben ihr Verhältnis zur Natur immer wieder neuen Leitideen unterworfen. Die wachsenden Umweltprobleme verlangen heute nach einer Neuorientierung im Umgang mit der Natur - eine Neuorientierung, die sich in verschiedenen massgeblichen Regelwerken und Bezugssystemen spiegelt. Umweltethik und Umweltpolitik sind neuere Phänomene, die als Reaktionen auf die drängenden Umweltprobleme entstanden sind.
Martin Flügel untersucht die Umweltpolitik aus umweltethischer Perspektive. Er analysiert, welche umweltethischen Orientierungen in die umweltrelevanten schweizerischen Verfassungs- und Gesetzesnormen Eingang gefunden haben. Ausgangspunkt der Analyse ist die ethische Grundfrage nach dem Wert der Natur.
Je nach dem, wo in der Natur die letzten, unhintergehbaren und für die ethische Argumentation grundlegenen Werte plaziert werden, können verschiedene umweltethische Positionen unterschieden werden. Das Spektrum reicht von einem vollständig auf den Menschen fokussierten Anthropozentrismus über die Berücksichtigung des Leidens (Pathozentrismus), des Lebens (Biozentrismus) bis hin zum umfassenden Ökozentrismus.
Analysen der Rechtsgrundlagen zu Umweltschutz, Raumplanung, Wasser, Wald, Landschaft und Tierschutz zeigen, dass alle diese unterschiedlichen umweltethischen Orientierungen im Recht Aufnahme gefunden haben. Dabei nimmt der Anthropozentrismus durchwegs eine wichtige Rolle ein. Untermauert wird die anthropozentristische Perspektive durch das Prinzip der Nachhaltigkeit, welches heute in der Umweltpolitik oberste Zielsetzung ist. Eine grundlegende und auch übergreifend zu berücksichtigende biozentrische Ergänzung erhält die Verfassung jedoch durch den Begriff der "Würde der Kreatur". Ebenfalls biozentrische, zum Teil sogar ökozentrische Einflüsse werden in weiteren Teilen des Umweltrechts nachgewiesen (Umweltschutz-, Gewässer-, Natur- und Heimatschutzgesetz). Insgesamt stellt der Autor eine Tendenz zur Integration nicht-anthropozentrischer Begründungskontexte in die Verfassung und in das Umweltrecht fest.
Die Untersuchung zeigt den Pluralismus der Begründungskontexte in Umweltethik und -recht auf und macht auf die Bedeutung der Entwicklungen von Recht und Ethik aufmerksam. Denn nur die Möglichkeit der Entwicklung gewährleistet die Reaktion auf und die Anpassungen an neue Situationen, wie sie beispielsweise die veränderten Umweltbedingungen darstellen.
Auf der Grundlage seiner Überlegungen formuliert der Autor Anspüche an die zukünftige Entwicklung des Rechts, an das Verhältnis von Recht und Ethik sowie an die Politik.
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